Identitätsprüfung

Zur Identitätsprüfung von Cannabisblüten in der Apotheke kann entweder die Vorschrift der Cannabisblüten-Monogra- phie im Deutschen Arzneibuch (DAB) oder die alternative Identifizierung im Deutschen Arzneimittelcodex (DAC) heran- gezogen werden.

Identitätsprüfung nach DAB

Die Identitätsprüfung nach DAB umfasst drei Teile (A-C), die alle durchgeführt werden müssen: 

• Makroskopisch:

Teil A beschreibt die makroskopischen Merkmale der Blütenstände zur Überprüfung der Identität.

 

• Mikroskopisch:

Teil B beschreibt die mikroskopischen Merkmale der pulverisierten Blüten. Zur mikroskopischen Prüfung wird Chloralhydrat-Lösung R verwendet. 

• Chromatographisch:

Teil C beschreibt die Dünnschichtchromatographie zum Nachweis von Cannabidiol und Δ9-Tetrahydro- cannabinolsäure. 

Dünnschichtchromatographie nach DAB

Die genaue Vorschrift kann im DAB (Monographie Cannabis flos) nachgelesen werden.

Materialien und Geräte:

  • DC-Platte mit octadecylsilyliertem Kieselgel F254 R
  • DC-Kammer
  • Ultraschallbad
  • Faltenfilter, Membranfilter (Cellulose, 0,45 μm Porenweite)

Reagenzien:

  • Fließmittel aus Methanol R, Wasser R und Essigsäure 99% R (Volumenverteilung 70:15:15)
  • Methanol R
  • Vanillin-Reagenz R

Reagenzien:

  • Fließmittel aus Methanol R, Wasser R und Essigsäure 99% R (Volumenverteilung 70:15:15)
  • Methanol R
  • Vanillin-Reagenz R
 

Die gepulverten Blüten werden aufbereitet und die filtrierte Untersuchungslösung wird neben der Prüflösung auf die DC-Platte aufgetragen. Nachdem eine Laufstrecke von 6 cm erreicht ist, wird die Platte getrocknet und zur Detektion besprüht. 

Alternative Identitätsprüfung nach DAC/NRF

Die Alternative Identifizierung nach DAC/NRF kann von öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken angewendet werden und bietet einige Erleichterungen gegenüber der Prüfvorschrift nach DAB. Beispielsweise wird auf die mikroskopische Prüfung verzichtet und für die Dünnschichtchromatographie werden kostengünstigere Materialien verwendet.

Die Identitätsprüfung nach alternativer Identifizierung DAC umfasst drei Teile (A-C), von denen zwei durchgeführt wer- den müssen:

 

• Makroskopisch:

Teil A beschreibt die makroskopischen Merkmale der Blüten

 

• Chromatographisch:

Teil B bzw. C beschreiben je eine Dünnschichtchromatographie zum Identitätsnachweis. 

Dünnschichtchromatographie nach DAC

Die genaue Vorschrift kann im DAC (Alternativverfahren zur Identifizierung von Ausgangsstoffen, Cannabisblüten DAB, DAC-Probe 11) nachgelesen werden. 

Materialien und Geräte:

  • DC-Platte mit Kieselgel R
  • DC-Kammer

 

Laufweitenmarker:

  • Bornylacetat R
  • Menthol R

 

Reagenzien:

  • Fließmittel aus Petroläther R und Ether R (Volumenverteilung 80:20)
  • Petroläther R
  • Vanillin-Reagenz R

 

Die gepulverten Blüten werden erhitzt und aufbereitet, die Untersuchungslösung und Referenzlösung werden auf die DC-Platte aufgetragen. Nachdem eine Laufstrecke von 6 cm erreicht ist, wird die Platte getrocknet und in dem Detektionsreagenz getaucht.

 

In einzelnen Regionen Deutschlands können abweichende Vorgaben von den Aufsichtsbehörden zur Identitätsprüfung von Cannabisblüten gefordert werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Pharmazierat oder den zuständigen Behörden.